Sterbefall – erste Maßnahmen

Erste Schritte

Im Trauerfall

Bei Eintritt eines Todesfalls sollten Sie zuerst einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt. Außerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Hausarztpraxis steht Ihnen hierfür der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zur Verfügung.

Gleichzeitig sind wir für Sie da:

Aufbahrung in privaten Räumen

Auf Wunsch sorgen wir für eine würdevolle Hausaufbahrung in den privaten Räumen für den Abschied im familiären Kreis. In Schleswig-Holstein muss der Verstorbene spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes überführt werden.

Wichtige Dokumente

Ledige

Geburtsurkunde

Verheiratete

Eheurkunde mit jeweiliger Geburtsurkunde

Geschiedene

Eheurkunde
Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk

Verwitwete

Eheurkunde
Sterbeurkunde des Ehepartners

Immer erforderlich

Personalausweis des Verstorbenen
eGK (elektronische Gesundheitskarte der Krankenversicherung)
vorhandene Versicherungspolicen
Rentennummer
Bestattungsvorsorge-Vereinbarungen
Graburkunden (falls vorhanden)

Filmisch erklärt